Unfallschaden? Das ist zu beachten!
Kompetent, schnell, zuverlässig: drei Eigenschaften, die den Service unseres Sachverständigenbüros auf den Punkt bringen. Seit 1991 erstellt das Experten-Team um Stefan Braun und Stefan Kau technische Gutachten für die Bereiche Fahrzeugtechnik (PKW, LKW, Motorrad sowie Boote) und Maschinenwesen.
Ihr Auto hat einen Unfallschaden und Sie benötigen ein Kfz-Gutachten? Dann sind Sie bei uns genau an der richtigen Adresse. Schadengutachten erstellen wir innerhalb von 24 Stunden – bei garantierter Anerkennung durch alle Versicherungen. Damit sind wir deutlich schneller als der Durchschnitt unserer Branche. Mit unseren Büros in Neuss und Düsseldorf sind wir Ihr Kfz-Sachverständiger im Westen Nordrhein-Westfalens.
Sie dürfen selbst dann einen von Ihnen gewählten Sachverständigen mit der Erstellung eines unabhängigen Schadengutachtens beauftragen, wenn bereits eine Fahrzeugbegutachtung durch einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung erfolgt ist. Auch in diesem Fall muss der gegnerische Haftpflichtversicherer die Kosten für das unparteiische, von Ihnen beauftragte Gutachten erstatten.
Sogenannte Bagatellschäden, die unter einer Schadenhöhe von etwa 750 Euro bleiben, werden von uns für Sie kostenfrei in Form von Kurzgutachten oder eines Kostenvoranschlags erstellt. Unsere für die Erstellung anfallenden Gebühren werden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Schnelle und zuverlässige Schadenregulierung
Grundlage für eine schnelle und zuverlässige Schadenregulierung ist ein transparentes Gutachten, das den Schadenumfang und die Schadenhöhe nachvollziehbar abbildet. Eine eventuelle Wertminderung, der sogenannte merkantile Minderwert am Fahrzeug, wird bei der Gutachtenerstellung berücksichtigt und nach fachgerecht behobenem Unfallschaden vom zahlungspflichtigen Haftpflichtversicherer ausgezahlt.
Sie haben die Wahl, ob Sie Ihr Fahrzeug nach einem Haftpflichtschadenfall reparieren lassen oder sich den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen lassen. Die fiktive Abrechnung auf Basis unseres Schadengutachtens ist legitim.
Zur Vertretung Ihrer Rechte gegenüber dem gegnerischen Versicherer oder Schädiger können Sie jederzeit einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Kosten für einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt werden vollständig von der gegnerischen Versicherung getragen – sofern Sie ohne Eigenverschulden mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht haben sollten, brauchen Sie diese in einem solchen Fall nicht zu aktivieren! Ziehen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nicht hinzu, entfällt auch die eventuell vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung!
Im Reparaturfall haben Sie freie Werkstattwahl. Hinweise des Versicherers auf zertifizierte Reparaturbetriebe oder Partnerbetriebe des gegnerischen Versicherers müssen Sie nicht akzeptieren!
Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen weiter!